Wann liegt eine Behinderung nach dem Gesetz vor?
Was ist der Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung?
Wo beantrage ich die Behinderung oder Schwerbehinderung?
Was ist eine Gleichstellung?
Wo können die Rechte behinderter oder Schwerbehinderte Personen geregelt sein?
Welche weiteren Stellen können noch unterstützen?


Wann liegt eine Behinderung nach dem Gesetz vor?

§ 2 (1) SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Viele Menschen sehen sich nicht als behindert, da ihre Einschränkung durch einfache Hilfsmittel aufgehoben oder erleichtert werden kann. 58 % aller in Deutschland lebenden Menschen trugen im Jahr 2008 eine Brille. Das bedeutet, sie wurden mit einem Hilfsmittel unterstützt, um mit ihrer Behinderung am gemeinsamen Leben teilnehmen zu können.


Was ist der Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung?

Behinderung ist der Begriff für eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung einer Person am gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Leben.

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX).


Wo beantrage ich die Behinderung oder Schwerbehinderung?

Auf der Website www.versorgungsaemter.de wird für jedes einzelne Bundesland die zuständige Stelle aufgelistet. Auch können hier alle erforderlichen Dokumente heruntergeladen werden.

Bitte lassen Sie sich von der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb beim Ausfüllen der Formulare unterstützen, denn bereits hier können unnötige Fehler vermieden werden.


Was ist eine Gleichstellung?

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen.

  • besonderer Kündigungsschutz
  • besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste

Wo können die Rechte behinderter oder schwerbehinderte Personen geregelt sein?

§ 81 Abs. 1 Satz 8 SGB IX Anhörung
§ 81 Abs. 2 SGB IX Entschädigungsanspruch bei Verstoß des Arbeitgebers gegen dasBenachteiligungsverbot
§ 81 Abs. 5 SGB IX Teilzeit
§ 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX Anspruch auf Beschäftigung nach Fähigkeiten und Kenntnissen
§ 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX Bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen derberuflichen Bildung
§ 81 Abs. 4 Nr. 3 SGB IX Erleichterungen bei Besuch von außerbetrieblichen Maßnahmen derberuflichen Bildung
§ 81 Abs. 4 Nr. 4+5 SGB IX Behinderungsgerechte Gestaltung des/der Arbeitsplatzes, -umfeldes, -organisation und -zeit


Welche weiteren Stellen können noch unterstützen?

Die Schwerbehindertenvertretung

Laut dem neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) wird in Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt sind, alle vier Jahre eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.

Das Integrationsamt

www.integrationsaemter.de

Das Arbeitsamt

www.arbeitsagentur.de

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