Das Manager Magazin greift Kreuzzug von ver.di gegen die NAG auf

Gießen, den 30.08.2019 - In seiner aktuellen Ausgabe widmet sich das renommierte Manager Magazin der ausgesprochen unrühmlichen Rolle der Gewerkschaft ver.di im Kampf gegen den kleineren Wettbewerber NAG (Ausgabe 09/2019, S.97, „Machtbesessen").

Unter anderem heißt es dort: „...Unter Mitgliederschwund leidend, verfolgt Verdi eine knüppelharte Linie: Wo immer es geht, bekämpft man Spartenkonkurrenten – auch gerichtlich..." und weiter: „..Gestritten wird um die Kernfrage: Wie mächtig muss eine Gewerkschaft sein, damit sie als Tarifpartner agieren und bei Betriebs- und Aufsichtsratswahlen antreten kann? Bei Ergo in Hamburg rangiert die NAG vor Verdi – ist dort also mächtiger. Im Mutterkonzern Munich Re ist sie mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten...".

Richtigerweise wird ausgeführt: "... 2015 verweigerten Richter der NAG die Tariffähigkeit und entzogen ihr somit die Geschäftsgrundlage. Die NAG sieht Grundrechte verletzt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sollte sie verlieren, geht es wohl vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dann würde der deutsche Mächtigkeitsbegriff überprüft." Das Manager Magazin kommt zu dem Schluss: „...Seit dem Arbeitsgerichtsurteil liefern sich NAG und Verdi eine Schlammschlacht. Mal fechten Verdi-Advokaten Betriebsratswahlen an, bei der eine NAG-Liste antrat, mal lehnen Wahlvorstände NAG-Vorschläge aus formalen Gründen ab. Die Folge: Die NAG kann sich nicht weiterentwickeln..."

Gaby Mücke, Vorstandsvorsitzende der NAG, begrüßt die Berichterstattung. „Ich würde mich freuen, wenn die sehr unrühmliche Rolle von ver.di, die Mitgliedsgelder in erheblichem Umfang einsetzt, um der NAG mit Hilfe von Gerichten das Grundrecht auf gewerkschaftlicher Gründungsfreiheit zu entziehen, in den Unternehmen der Branche unverfälscht wahrgenommen wird.", sagt die Gewerkschafterin. Die Wachstumsstory der NAG, die mittlerweile in rund 50 Unternehmen der Versicherungswirtschaft mit Mitgliedern vertreten ist, sei ebenso ungebrochen wie die Absicht, für die Durchsetzung des Grundrechts nötigenfalls bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

„Wir von der NAG sehen das ganz klar so: Es kann nicht sein, dass es ein im Grundgesetz verankertes Gründungsrecht für neue Gewerkschaften gibt, das von ver.di dadurch außer Kraft gesetzt werden kann, dass der NAG nach nicht einmal fünfjährigem Bestehen mit Hilfe der Arbeitsgerichte aufgrund vermeintlich fehlender Größe der Zugang zum Tarifgeschehen dauerhaft verwehrt wird.", fasst Mücke zusammen.

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NAG weiter klar gegen geplante LV-Provisionsdeckelung

Gießen, den 05.06.2019 - Mit der Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) in 2014 wurden die zillmerungsfähigen Abschlusskosten von 40 auf 25 Promille mit dem Ziel gesenkt „Druck auf die Abschlusskosten“ der Lebensversicherer auszuüben. Nachdem sich Ende Juni letzten Jahres der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) befasste, wurde deutlich, dass die Bundesregierung die erfolgten Kostensenkungen als unzureichend erachtet und mit einem harten Provisionsdeckel nachlegen will. Hiergegen hat sich die NAG klar positioniert.

Nunmehr wird aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP deutlich, dass die Bundesregierung nicht nur unverändert an der Einführung eines Provisionsdeckelgesetzes festhält, sondern sich darüber hinaus in weitgehender Unklarheit über dessen Auswirkungen auf die Rendite der Versicherungsverträge befindet. „Das halten wir unseren Kolleginnen und Kollegen in den Vertrieben gegenüber für unverantwortlich!“, sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft.

Schon bei der Einführung des LVRG habe sich die NAG ausführlich gegen die Absenkung der zillmerungsfähigen Abschlusskosten ausgesprochen. Sie befürchtete – zurecht, wie sich zeigte - dass diese direkt in eine Absenkung der Vergütung für die Vermittler münden werden, die eine solche massive Einkommensminderung ganz überwiegend nicht vertragen könnten. „Viele von ihnen waren seither gezwungen, ihren Beruf aufzugeben, weil sie sich und ihre Familien nicht mehr länger von ihrer Arbeit versorgen können.“, schildert Mücke.

Nicht nur die schlichte Absenkung der Abschlussprovisionen waren zu verzeichnen, sondern darüber hinaus auch eine Verlängerung der Stornohaftungszeiten und eine Verlagerung von Einmal- zu Bestandsvergütungen. „Das Ganze geht einher mit ausgeweiteten Beratungs- und Dokumentationspflichten, insbesondere durch die IDD und einer immer weiter sinkenden Produktrentabilität infolge langjährig politisch erzeugter Niedrigzinsen.“

Fazit: Das LVRG von 2014 und die auf europäische Initiative eingeführte Vermittlerrichtlinie IDD sind ausreichend, um die Kosten im Griff und die Beratungsqualität hoch zu halten. Weitere Eingriffe in die Vermittlereinkommen lehnt die NAG ab und fordert vielmehr die Bundesregierung auf, die Tätigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb bei nächsten Gelegenheiten zu stärken, statt ihnen immer weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

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Waltraud Baier übergibt die Führung der NAG an Gaby Mücke und wird Ehrenvorsitzende der Gewerkschaft

Muecke Baier Ehrung

Gießen, den 05.04.2019

Am 18. November 2010 wurde die Neue Assekuranz Gewerkschaft gegründet – Gründungsmitglied und erste Vorsitzende der Gewerkschaft wurde Waltraud Baier, die zuvor auf eine ausgesprochen erfolgreiche Berufslaufbahn zurückblicken konnte. So war sie nicht nur stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Hamburg-Mannheimer, Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses und Mitglied im Aufsichtsrat des Unternehmens, sondern darüber hinaus jahrelanges Mitglied in der Tarifkommission Versicherungen und Vorsitzende des Landesfachbereichsvorstands Finanzdienstleistungen bei ver.di sowie ehrenamtliche Richterin am Landesarbeitsgericht, um nur einige Funktionen zu nennen. NAG statt Ruhestand: Waltraud Baier hat viele persönliche Interessen hinten angestellt, um der NAG eine erfolgreiche Entwicklung zu ermöglichen, wofür Ihr die Teilnehmer der diesjährigen Mitgliederversammlung nicht nur stehende Ovationen zollten, sondern ihr darüber hinaus den Ehrenvorsitz der Gewerkschaft verliehen.

Nunmehr vollzieht sich ein geplanter Übergang auf die neue Vorsitzende Gaby Mücke, ihres Zeichens frischgebackenes Aufsichtsratsmitglied des DAX-Konzerns Munich Re. Gaby Mücke wies in ihrer Antrittsrede vor den Mitgliedern auf die besonderen Verdienste Waltraud Baiers hin und richtete zugleich den Blick nach vorne. „Waltraud Baier hat die NAG mit aus der Taufe gehoben und seither erfolgreich entwickelt, dafür gilt Ihr unsere Hochachtung und Dankbarkeit!“, führte Gaby Mücke aus.

Waltraud Baier wird der Gewerkschaft in ihrer Funktion als Ehrenvorsitzende weiter beratend zur Seite stehen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mitgliederversammlung rief sie zu: „Wir haben gemeinsam viel erreicht! Bei aller erfolgreichen Entwicklung der NAG darf jedoch nicht übersehen werden, dass die NAG von ver.di auf allen Ebenen massiv bekämpft wird und die Auseinandersetzung zur Feststellung der Tariffähigkeit der NAG noch nicht entschieden ist.“ Sie appellierte insoweit an den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen, sich auch weiter für eine erfolgreiche Entwicklung der NAG einzusetzen!

Weitere Veränderungen: Tobias Münster wechselt vom Vorstand in den Gewerkschaftsrat, für ihn rückt Stefan Kappel (Barmenia) in den Vorstand ein. Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands ist künftig Joachim Liesenfeld (EUROPA). Aus dem Gewerkschaftsrat scheiden NAG-Gründungsmitglied Bernd Schneider (Continentale) und Said Hafa (HUK Assistance) mit dem großen Dank von Vorstand und Gewerkschaftsrat aus, neu dabei sind dort neben Tobias Münster nun Manfred Rassy (Munich Re), Markus Greiner (HUK) und Jennifer Blomeier (Barmenia). Zudem verstärkt Andrea Kracht, bis 2019 Gewerkschaftssekretärin der NAG, den Gewerkschaftsrat, worüber sich alle herzlich freuen!

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NAG sieht keinen Vorteil in der Forderung der SPD nach einer Bürgerversicherung für die Pflegeversicherung

Gießen, den 29.01.2019 - Neuerlichen SPD-Phantasien zur Bekämpfung der Privaten Krankenversicherer erteilt die NAG eine klare Absage. „Einmal mehr versucht SPD-Mann Karl Lauterbach, seine überkommene Idee einer Bürgerversicherung einzuführen, diesmal durch die Hintertür der Pflegeversicherung“ kritisiert Marco Nörenberg, Sprecher des PKV-Ausschusses der Gewerkschaft. Während der Gesundheitsminister, Jens Spahn, und die GKV über eine Steuerfinanzierung des Systems nachdenken, nutzt Karl Lauterbach, stv. Fraktionsvorsitzender und "Gesundheitsexperte" der SPD, reflexartig die Gelegenheit eine Bürgerversicherung für die Pflegeversicherung einzufordern. Wie bei der Einführung der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung wird auch hier von ihm vorrangig das Argument der Gerechtigkeit vorgeschoben. Dieses halte selbst oberflächlicheren Faktenchecks nicht stand, kritisiert die NAG.

Aufgrund der zurückliegenden Pflegereform sind die Ausgaben für die Pflegeversicherung enorm angestiegen. Daher wurden zum Jahreswechsel die Beiträge für die Pflegeversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland ist auch für die kommenden Jahre mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen, sodass die erfolgte Anpassung nicht lange ausreichen wird. „Die Politik hat hierfür keine zufriedenstellende Lösung“, führt Nörenberg aus und verweist auf die Notwendigkeit kapitalgedeckter Lösungen.

Bei der umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung (GKV) werden die laufenden Pflegekosten stets von aktuellen, in die Umlage eingezahlten Beiträgen getragen. Eine Vorsorge wird nicht gebildet. Der demografisch bedingte Anstieg der Kosten für die Pflege müsse deshalb überwiegend von der jeweils nächsten Generation finanziert werden, erläutert der Gewerkschafter.

Die Private Pflegepflichtversicherung dagegen funktioniere nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jede Generation von Versicherten sorgt durch die Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig für ihr mit dem Alter steigendes eigenes Pflegerisiko vor. Durch diese kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegeausgaben werden keine Finanzierungslasten auf kommende Generationen verschoben. Vielmehr wird ein Kapitalstock zur Zukunftsvorsorge und Entlastung der nachfolgenden Generation aufgebaut. Es macht daher aus Sicht der NAG keinen Sinn, das gut funktionierendes System der privaten Versicherung abzuschaffen. Hier erfolgte die Beitragsanpassung auf Grund der gestiegenen Ausgaben und nicht auf Grund einer Unterdeckung im umlagefinanzierten System. „Vielmehr muss eine grundsätzliche Reform zur Verbesserung des Pflegesystems her, die auf nachhaltiger Finanzierung beruht und bei der die Pflegebedürftigen sowie das Pflegepersonal mit ihren Bedürfnissen im Fokus stehen.“

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NAG enttäuscht und empört über Entscheidung des LAG Frankfurt zum Tariffähigkeitsantrag der NAG

Gießen, den 13.12.2018 - Mit deutlicher Schärfe reagiert die Neue Assekuranz Gewerkschaft auf die heutige Entscheidung des LAG Frankfurt, nach der das von der NAG angestoßene Statusverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der Gewerkschaft abgelehnt worden ist. Zuvor hatte das Gericht festgestellt, dass ein neuerliches Verfahren nicht geführt werden könne, weil dem die Rechtskraft der 2015 von ver.di erwirkten Entscheidung zur fehlenden Tariffähigkeit der NAG des gleichen Gerichts entgegenstehe.

„Seit 2015 hat sich die NAG sehr erfolgreich entwickelt. Das haben wir dem Gericht ausführlich dargelegt“, betont Waltraud Baier, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Wir verzeichnen seither ein dreistelliges Wachstum an Mitgliedern, sind in 50 Unternehmen und allen Bundesländern mit Mitgliedern vertreten und haben unseren Apparat infolge der gestiegenen Mitgliederzahlen ausweiten können, zuletzt am 1.10, durch die Einstellung eines weiteren Vollzeitsekretärs“, schildert die Gewerkschafterin. Zudem habe man nach der 2015er Entscheidung nicht nur einen ersten Tarifvertrag abgeschlossen, sondern dem Gericht darüber hinaus einen notariellen Beweis angeboten, in über 20 Betrieben der Assekuranz, darunter auch Direktionen und große Verwaltungsbetriebe bedeutender Unternehmen, mehr Mitglieder zu haben als jede andere Gewerkschaft. All dies hat das LAG Frankfurt in keiner Weise interessiert, es habe lapidar festgestellt, dass die Rechtskraft seiner 2015er Entscheidung einem neuerlichen Verfahren im Wege stehe.

„Demgegenüber führten DGB und ver.di aus, es käme nur bei einer langjährigen erfolgreichen Teilnahme an Tarifverhandlungen und einer Vielzahl abgeschlossener Tarifverträge in Betracht, der NAG die Tariffähigkeit zuzugestehen. Den abgeschlossenen Tarifvertrag bezeichneten sie als unwirksam, weil ja die NAG nicht tariffähig sei.“, hebt Baier an. „Was für ein Grundrechtsentzug: Nach nicht einmal fünfjährigem Bestehen stellt 2015 das LAG auf Antrag von ver.di unsere fehlende Tariffähigkeit fest, und nun wird verlangt, dass im Nachgang zu dieser Entscheidung viele Tarifverträge abgeschlossen werden und die „Mächtigkeit“ rasant zunimmt? Und wenn welche zustande kommen, sollen sie vor dem Hintergrund fehlender Tariffähigkeit unwirksam sein. Was ist denn das Grundrecht auf Gewerkschaftsgründung nach Art.9 Grundgesetz wert, wenn Arbeitsgerichte den Argumenten der DGB-Gewerkschaften folgen und noch im Aufbau befindliche junge Gewerkschaften in ihren Betätigungsmöglichkeiten in weiten Teilen lahmlegen?“ fragt die Gewerkschafterin.

Ihre Hoffnung legt die NAG nun in die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hierhin hatte sie sich 2015 gewandt, um die Entscheidung des LAG Frankfurt als das zu kennzeichnen, was sie in ihrer Wirkung ist: Ein Gründungsverbot für neue Gewerkschaften. Einen Termin für die Entscheidung allerdings hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht bekanntgegeben.

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