... für die Teilnahme an einem NAG-Seminar:

1. Anmeldung zum Seminar
Nach Eingang Deiner schriftlichen Anmeldung erhältst Du eine Anmeldebestätigung. Durch unsere Bestätigung liegt dann eine verbindliche Anmeldung vor.

2. Zahlung von Seminargebühren und Hotelkosten
Unsere Rechnung richten wir nach Möglichkeit direkt an die von Dir angegebene personalführende Stelle. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Abrechnung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber (Übernachtung und Verpflegungspauschalen, ohne weitere Nebenkosten) übernimmt die NAG ebenfalls. Das Vertragsverhältnis über die Leistungen des Hotels kommt dabei ausschließlich zwischen Hotel und Seminarteilnehmer zustande.

3. Stornierungsmöglichkeiten
Bis zu 6 Wochen vor Beginn des Seminars kannst Du Deine Teilnahme schriftlich stornieren. Von Seiten der NAG entstehen dadurch keine Kosten. Ab 6 Wochen vor Seminarbeginn musst Du für die Unterbringung im Hotel mit einer Stornogebühr rechnen. Diese kann je nach Seminarhotel abweichen. Eine solche Gebühr werden wir Dir in Rechnung stellen müssen. Bei nicht fristgemäßer Absage ist die Seminargebühr in voller Höhe zu entrichten. Eine Alternative zur Stornierung ist die Meldung eines/einer Ersatzteilnehmers/Ersatzteilnehmerin. Dadurch entstehen keine Kosten.

4. Seminarstornierung durch die NAG
Bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich die NAG vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann abhängig von der jeweiligen Veranstaltung bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder z. B. wegen Krankheit des/der Referenten/Referentin oder aus sonstigen Gründen, die nicht von der NAG beeinflusst werden können, der Fall sein. Das trifft z. B. auch bei höherer Gewalt zu. In einem solchen Fall werden wir uns bemühen, Dir einen Ersatztermin anzubieten.

5. Vorbehalt der Änderung
Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen. Diese Änderungen sind soweit begrenzt, als dass dadurch der Gesamtcharakter des Seminars nicht erheblich verändert wird. Im Verhinderungsfall sind wir berechtigt, die vorgesehenen Referenten durch gleichqualifzierte Personen zu ersetzen.

6. Streitfall
Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar und/oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber obliegt es dem/der Arbeitnehmervertreter(in), sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem/der Arbeitnehmervertreter(in) das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.

7. Haftungsausschlüsse
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten bist Du als Teilnehmer(in) über Deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während des Rahmenprogramms unterliegst Du nicht diesem Versicherungsschutz.

8. Datenschutz
Wir verarbeiten Deine personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

9. Veranstalter und Gerichtsstand
Veranstalter ist die Neue Assekuranz Gewerkschaft.
Der Gerichtsstand ist Aichach.

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